Mitarbeiterkontrollen: Zulässig und gefährlich?

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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Auch dieser Satz ist in Arbeitsverhältnissen häufig die Realität. In Behörden und Unternehmen wird diskutiert, wie Missstände und Fehlverhalten aufgedeckt werden können und wie Arbeitsergebnisse optimiert werden können. Dabei ist die Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalvertretung ein heikles Thema. Die Rechtslage ist undurchsichtig und auch für juristische Berater nicht leicht zu durchschauen.

Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018, dem Erlass des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der Länderdatenschutzgesetze, ergeben sich weitere Auswirkungen auf den Rechtsrahmen bei Mitarbeiterkontrollen. Die bisher erteilten Einwilligungen müssen überprüft werden und bei Dienst- oder Betriebsvereinbarungen ist ebenfalls zu überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben aus dem Datenschutzrecht ausreichend beachtet sind. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen stellt sich darüber hinaus die Frage, wie mit Ergebnissen unzulässiger Mitarbeiterkontrollen umzugehen ist.

Das Seminar greift die Praxisfragen zur Mitarbeiterkontrolle auf und zeigt Lösungen sowie Grenzen der Kontrollmaßnahmen. Dabei steht die praktische Umsetzung bei Unternehmen und Behörden im Vordergrund.

Seminarablauf

  • Der gesetzliche Rahmen für Mitarbeiterkontrollen
    • Vorgaben des Arbeitsrechts
    • Schutz der Persönlichkeit
  • Struktur des neuen Datenschutzrechts
    • Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte der DSGVO
    • Beschäftigtendatenschutz in der DSGVO, im BDSG und in den Landesdatenschutzgesetzen
    • Einwilligung in Mitarbeiterkontrollen
  • Betriebsvereinbarungen
    • Betriebsvereinbarung als zulässige Einwilligung von Kontrollen
    • Änderungsbedarf bei Betriebsvereinbarungen nach Inkrafttreten der DSGVO
  • Ausgewählte Themen der Mitarbeiterkontrolle
    • Bigdata-Analysen und Background-Checks
    • Pre-Employment-Screening
    • Heimliche Mitarbeiterkontrollen nach neuem Datenschutzrecht
    • Bewertung von Mitarbeitern über Internetportale
    • Überwachung von elektronischen Betriebsmitteln
    • Überwachung der mobilen Arbeit
    • Verarbeitung von Wearable-Sensordaten
    • Datenschutzrechtliche Grenzen des Whistleblowings
  • Rechtsfolge einer unzulässigen Mitarbeiterkontrollen
    • Strafen und Bußgelder nach neuem Datenschutzrecht
    • Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Mitarbeiterkontrollen
    • Verwertbarkeit von Beweismitteln in gerichtlichen Verfahren
    • Zivilrechtliche Haftung, insbesondere Schadensersatz und Unterlassungsansprüche

 

Schlagworte:

    Der gesetzliche Rahmen für Mitarbeiterkontrollen / Struktur des neuen Datenschutzrechts / Betriebsvereinbarungen / Ausgewählte Themen der Mitarbeiterkontrolle / Rechtsfolge einer unzulässigen Mitarbeiterkontrolle

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    Details

    1. Dezember 2020 9:00
    1. Dezember 2020 17:00
    Berlin

    Zielgruppen

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Personal, Führungskräfte mit Leitungsverantwortung, Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, Justitiare.