Datenschutz bei der Polizei

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Die europaweit geltende DSGVO verpflichtet alle Behörden zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in den jeweiligen Behörden. Hinzu kommen nach der EU-DSGVO neue Anforderungen für die IT-Sicherheit wie etwa neue Dokumentations- und Informationspflichten, die auch für erfahrene Datenschutzbeauftragte von hoher Relevanz sind. Um die neuen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten erfüllen zu können, sind umfassende rechtliche, technische und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich, die in diesem Webinar praxisnah vermittelt werden. Die zweitägige Grundlagen-Schulung ist auf die Bedarfe der Polizei in Bund und Ländern ausgerichtet. Sie beinhaltet eine intensive Schulung der behördlichen Datenschutzbeauftragten zu den Grundlagen und wesentlichen Neuerungen des neuen Rechts. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf den landespolizeilichen Bereich und das Bundespolizeigesetz gelegt werden.

Ziel der Schulungen ist es, den Teilnehmenden (behördlichen Datenschutzbeauftragten) die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen, die aus der EU-DSGVO und dem BDSG neu resultieren, zu vermitteln sowie Abgrenzungsprobleme zwischen DSGVO und BDSG neu (Umsetzung der JI-Richtlinie) aufzuzeigen und die Teilnehmenden zu befähigen, diese in der Praxis zu erkennen.

Schlagworte:
  • Gerrit Huesmann

Tag 1: 09:00 - 17:00 Uhr

In allen Tätigkeiten, die der Polizei und Justiz übertragen worden sind Aufgaben aus den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder, STPO, BKAG usw. Hier ist strikt die JI Richtlinie anzuwenden, die im 3. Teil des BDSG in nationales Recht umgesetzt worden ist.

    • Vermittlung der Grundlagen und wesentliche Neuerungen, die aus der EU-DSGVO und dem BDSG neu resultieren.
    • Welche Umsetzungserfordernisse bestehen und wie können diese pragmatisch umgesetzt werden?
    • Praktische Beispiele und Übungen

Compliance Officer und Mediator
  • Gerrit Huesmann

Tag 2: 09:00 - 17:00 Uhr

In allen anderen Bereichen des polizeilichen Alltags, die nicht hierunterfallen wie Personal und die Verwaltung an sich, greift die DSGVO, das BDSG und die Landesdatenschutzgesetze. In diesem Bereich sind alle Vorschriften exakt wie in anderen öffentlichen Bereichen und Behörden umzusetzen.

    • Abgrenzungsprobleme zwischen DSGVO und BDSG neu (Umsetzung JI-Richtlinie) aufzeigen und in der Praxis erkennen
    • Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigen und erkennen
    • Praktische Anwendungsbeispiele

Compliance Officer und Mediator
Gerrit Huesmann

Gerrit Huesmann

Compliance Officer und Mediator

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Details

1. Februar 2023 9:00
2. Februar 2023 17:00
Online

Zielgruppen

Mitarbeiter im Bereich Datenschutz (aktive/ernannte Datenschutzbeauftragte) der Bundes- und Landespolizei aus dem gehobenen und höheren Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienst.