
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist ein zentrales Element im Rahmen der Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen nach Art. 5 Abs.2 DSGVO. Verantwortliche müssen nach Art. 30 DSGVO grundsätzlich ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Diese Verpflichtung erfordert einen entsprechenden Aufwand und ist ein fortlaufender Prozess. Aus der Verpflichtung kann jedoch ein wertvolles Instrument zur Steuerung, zur Kontrolle und zum Mehrwert für den Verantwortlichen und seine Beschäftigten werden. Eine zielführende und zugleich wertschöpfende Umsetzung bietet die Möglichkeit, einen echten Mehrwert und Nutzen für den Verantwortlichen und die Beschäftigten zu generieren. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sollte mehr sein als ein Pflichtdokument für die Schublade. Erfahren Sie in dem Grundlagenwebinar, welche Ansatzpunkte sich bieten, um ausgehend den Grundlagen und gesetzlichen Mindestinhalten nützliche Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten zu gestalten.
Ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen und Mindestinhalten des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten wird den Teilnehmenden erläutert, welche Möglichkeiten und Erweiterungen bestehen, um einen Mehrwert zu generieren. Dabei werden Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen der DSK, des BfDI und der Landesdatenschutzbeauftragten einbezogen.
Inhalte:
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- Grundlagen und Anforderungen der DSGVO zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Handlungsempfehlungen des BfDI, der DSK und der Landesdatenschutzbeauftragten
- Möglichkeiten und Vorschläge einer über die Dokumentation hinausgehenden zielführenden und wertschöpfenden Nutzung des VvT
- Praktische Beispiele