Hilfe, jetzt bin ich Datenschutzbeauftragte(r)! Dies ist ein Gedanke, den viele Datenschutzbeauftragte nach der Beauftragung beschleicht. Rechtliche und technische Grundkenntnisse rund um den Datenschutz sind das eine, die praktische Umsetzung in der eigenen Organisation ist der zweite Schritt, der dann folgen muss. Oftmals hat man aus zeitlichen oder Ressourcengründen nur einen Anlauf, um es richtig zu machen.
Hier erleben viele Datenschutzbeauftragte Mühen und zum Teil Überforderungen, da ihnen die Erfahrung fehlt, die umfangreichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten in einem durchdachten Handlungsplan zu strukturieren und effizient umzusetzen.
Den Teilnehmern wird anschaulich vermittelt, welche wesentlichen Handlungen ein Datenschutzbeauftragter im ersten Jahr seiner Aktivität durchführen sollte, um eine wirksame Datenschutzorganisation zu etablieren, und was dabei zu beachten ist.
Die Teilnehmer sollen befähigt werden, für sich selbst einen “Fahrplan” für das erste Jahr auszuarbeiten.
Die praktische Arbeit an Dokumenten, die für den Datenschutz und für ein Datenschutzhandbuch notwendig sind, steht dabei im Vordergrund.
Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, um individuelle Fragen zu klären.
Das Seminar geht sowohl auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch auf die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) der jeweiligen Teilnehmer ein (bei Bedarf auch KDO, DSG-EKD).
Datenschutzbeauftragte und -sachbearbeiter bzw. -koordinatoren, welche möglichst über rechtliches Grundwissen, beispielsweise aus dem Seminar „Datenschutzbeauftragter in der öffentlichen Verwaltung“, verfügen sollten.
Themenüberblick, 09:00-17:30 Uhr:
- Fahrplan für die ersten 12 Monate – Aufgabeneinteilung und -priorisierung
- Einsatz von Hilfsmitteln (Software, Musterverträge)
- Zeitplanung – realistische Einschätzung der Einzelaufgaben, richtige Prioritätensetzung in den Abläufen
- Einstieg in die Verfahrensdokumentation
- Informationsbeschaffung (Ansprechpartner, richtige Dokumentation)
- Umgang mit Fachabteilungen – Praxistipps und typische Schwierigkeiten
- Datenschutzrechtliche Steuerung von Dienstleistern
- Praktischer Umgang mit der Auftragsdatenverarbeitung
- Einsatz von Musterverträgen
- Datenschutz im Personalwesen
- Personalakte und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Muster-IT-Richtlinie erstellen und Privatnutzung regeln
- Zentrale Themen herausarbeiten
- Vorbereitung des Gesprächs mit Leitung und Personalrat
- Wo gibt es typischerweise Klärungsbedarf?
- Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeiter
- Bedarfsermittlung
- Ziele und Zielgruppen
- Maßnahmenauswahl
- Durchführung und Auswertung
- Organisation rund um das Datenschutzhandbuch
- Was gehört in ein Datenschutzhandbuch?
- Jahresbericht
- Typischer Inhalt eines Jahresberichts
- Bearbeitung der Anfragen von Bürgern und Mitarbeitern
- Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten
- Strategien bei der Bearbeitung
- Datenschutzkontrolle und Aufsicht
- Umgang mit den Aufsichtsbehörden
- Qualitätssicherung des Datenschutzes durch Audits
- Öffentliches Informationszugangsrecht und Datenschutz
- Spannungsfeld Informationsfreiheitsrechte und Datenschutz
- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den Informationsfreiheitsrechten
Bonn
530,- Euro Endpreis
Das Seminar ist als Schul- und Bildungsleistung nach § 4, Nr. 21, Buchstabe a, Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit.